Der Weg zum Führerausweis Kategorie B (Auto) im Kanton Baselland
Gesuch um Erteilung von Lernfahrausweisen zum Erwerb von Führerausweisen der Kategorie B
Um Ihnen einen Lernfahrausweis ausstellen zu können, ist wie folgt vorzugehen:
Laden Sie bitte das Antragsformular und füllen Sie dieses aus.
Führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch (Vor der Durchführung muss ein amtlicher Ausweis wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis vorgewiesen werden). Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert.
Lassen Sie sich bitte die Personalien auf Ihrer Gemeindeverwaltung bestätigen. Diese nimmt
- das vollständig ausgefüllte Gesuch,
- zwei farbige Passfotos (min. 35 x 45 mm, max. 45 x 60 mm, keine Profilaufnahmen, ohne Kopfbedeckung, keine Computer-Prints, nicht älter als 1 Jahr)
- den Sehtest (nicht älter als 1 Jahr),
- den gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre), Der Nothelferkurs sollte als erstes absolviert werden!
entgegen und lässt die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen.
Das Gesuch darf Ihnen von der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeindeverwaltung nicht mehr ausgehändigt werden.
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Zulassungsbewilligung und Anmeldekarte zur Basistheorieprüfung, welche wir Ihnen frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters zustellen. Sollten Sie bei Gesuchsstellung das Mindestalter bereits erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen.
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung der Basistheorieprüfung innert 10 Arbeitstagen per Post zugestellt. Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Basistheorieprüfung erteilt. (Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).
Jetzt sind Sie berechtigt Fahrstunden zu nehmen und den Verkehrskundeunterricht (VKU) zu absolvieren.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.